Die PPL (Privatpilotenlizenz) berechtigt den Piloten, bei gutem Wetter zu fliegen. In der Ausbildung zum Privatpiloten werden einmotorige, kolbenbetriebene Maschinen wie etwa Cessna 152 oder 172, Piper 28 oder ähnliche Muster geflogen. Zunächst werden ca. 20 Stunden mit Fluglehrer absolviert, der während der Ausbildung auf der rechten Seite Platz nimmt. Nach diesen Flugstunden geht es nun zum ersten Mal alleine in die Luft. Zehn Solo-Stunden stehen auf dem Programm. Aber damit nicht genug: Es folgen weitere 10 Stunden, davon 5 mit und 5 ohne Lehrer, die Überlandflüge. Überlandflüge sind Flüge, bei denen eine Distanz von mehr als 100 nautischen Meilen (1NM = 1,852 Km) zurückgelegt werden müssen und eine Landung auf einem fremden Flugplatz durchgeführt wird. Insgesamt schreibt der Gesetzgeber für die Privatpilotenausbildung 45 Flugstunden vor.

Zur Theorieausbildung gehört das Studium von insgesamt 14 Themen in 85 Theoriestunden wie z.B. Luftrecht, Meteorologie, Performance, Navigation und Menschliches Leistungsvermögen. Auch muss der Bewerber ein Flugfunkzeugnis erwerben. Dieses ist das BZF (Beschränkt gültiges Flugfunkzeugnis) in englischer oder in deutscher Sprache. Hat der Bewerber die Theorieprüfungen bestanden, meldet er sich zur praktischen Prüfung. Dieser Flug dauert mindestens 90 Min. Es handelt sich um einen Dreiecksflug, bei dem ein ca. 50 Meilen entfernter Flugplatz angeflogen wird (mit Landung) und danach eine Notlandung über freiem Feld simuliert wird. Nach einigen weiteren Manövern geht es dann Richtung Heimat. Einige Tage später erhält man von der jeweiligen Landesbehörde (Senat für Stadtentwicklung) den Schein. Im Grossen und Ganzen benötigt der Fußgänger bis zum Scheinerhalt gut 45 Flugstunden, welche in etwa vier bis fünf Monaten absolviert werden. Diese Ausbildung kostet zur Zeit rund 10.000.- EUR.

Das Ziel ist nun erreicht, der fertige Privatpilot darf nun Fluggäste an Bord begrüssen und zum Beispiel Rundflüge (wohlgemerkt nur bei gutem Wetter) durchführen. Allerdings darf er keine kommerziellen Flüge durchführen. Dies ist streng untersagt. Es sei denn, er erwirbt die Fluglehrerlizenz. Nur auf diese Weise kann der Pilot Geld verdienen.

Zum Scheinerhalt muss der Pilot 12 Flugstunden innerhalb von zwei Jahren vorweisen, gelingt ihm dies nicht, verfällt der Schein. Nach Durchführung eines Checkfluges / Überprüfungsfluges kann die Lizenz wieder reaktiviert werden. Zur Mitnahme von Fluggästen sind drei Starts und Landungen innerhalb der vorangegangenen 90 Tage von Nöten.

Hat der Pilot hier noch nicht genug, geht es nach dem Sammeln von mindestens 75 Flugstunden weiter mit der Instrumentenflugberechtigung (IFR) und der Berufspilotenlizenz (CPL).

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Besitzt der Bewerber zum CPL/IFR bereits den PPL und hat die erforderlichen Flugstunden gesammelt, geht es weiter mit der Ausbildung. Um nicht auf das Wetter angewiesen zu sein, erwirbt der Pilot zunächst die Instrumentenflugberechtigung. Hier werden bestimmte An- und Abflugverfahren antrainiert, wie sie im Bereich der kommerziellen Luftfahrt standardmässig durchgeführt werden. In ca. 50 Flugstunden werden ILS Anflüge und das Drehen von Schleifen, sogenannten Holdings, erlernt. Die Theorie darf natürlich auch hier nicht fehlen: Der Grundstein aus der PPL-Ausbildung wird hier aufgegriffen und mit insgesamt 325 Theoriestunden stark vertieft. Die Themengebiete sind identisch, jedoch geht es sehr viel tiefer in die Materie. Zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung gehört zusätzlich das zweite Flugfunkzeugnis, das AZF (Allgemeines Flugfunkzeugnis). Nach einer weiteren praktischen sowie theoretischen Prüfung geht es dann weiter mit der CPL.

Zum Erwerb der CPL sind 15 Flugstunden auf sogenannten complex aircrafts notwendig. Das bedeutet, es muss sich um ein Flugzeug mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller handeln. Auch hier ist noch einmal eine separate Theorieausbildung nötig, die allerdings lange nicht so intensiv ist wie die der Instrumentenflugberechtigung. Mit etwa 160 Flugstunden muss der Bewerber bis zum Erhalt der Lizenz rechnen. Da in der CPL/IFR Ausbildung schon recht grosse und schnelle Maschinen geflogen werden, schlägt dieser Ausbildungsteil mit rund 25.000.- EUR doch sehr heftig ins Gewicht (zuzüglich der vorher gesammelten 75 Flugstunden...). Die Ausbildung CPL / IFR dauert rund 12 bis 18 Monate.

Nach absolvierter Prüfung schimpft sich der Pilot nun Berufspilot.

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Sind nun die ersten beiden Schritte absolviert, geht es richtig los: die Multi Crew Cooperation - kurz MCC - steht an. Hier lernt der angehende Pilot den Umgang mit einer Crew und geht nocheinmal in den Simulator. Im Gegensatz zu den ersten beiden Schritten ist dies ein verhältnismäßig kleiner Teil der gesamten Ausbildung. Hat man es bis hierhin geschafft, sollte auch das MCC kein Problem mehr darstellen. Der Anwärter schimpft sich nach bestandener Prüfung nun Verkehrspilot. Das MCC kostet rund 4.000.- EUR, die Ausbildung insgesamt 70 - 80.000.- EUR.

Jedem Anwärter sei jedoch geraten, ein sogenanntes Type Rating (Typenberechtigung) zu erwerben, zum Beispiel für Boeing B737 oder Airbus A320, da dies die meistgeflogenen Flugzeugmuster der Fluggesellschaften sind. Ein solches Type Rating hat jedoch auch seinen Preis: mit ca. bis 23.000.- EUR (auf Mustern wie Boeing 737 oder Aisbus A320) ist man dabei, bevor man in das Cockpit von z.B. Air Berlin steigen kann. Hier wird im Simulator trainiert, bevor mit einer richtigen Maschine Platzrunden gedreht werden. Ein Type Rating dauert etwa fünf bis sechs Wochen.

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Anerkennung: Für die Anerkennung eines ausländischen Luftfahrerscheins sind mindestens 75 geflogene Stunden vorzuweisen. Nach einem kurzen Theorietest und natürlich einem sehr kurzen Checkflug erfolgt die Anerkennung beim LBA. Mit der Anerkennung ist der Pilot berechtigt, in Verbindung mit seiner im Ausland erworbenen Lizenz in Deutschland zugelassene Maschinen zu fliegen.

Umschreibung (nach erfolgter Anerkennung): Hierzu werden mindestens 100 geflogene Stunden gefordert. Die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der zuständigen Senatsverwaltung des jeweiligen Wohnsitzes des Piloten. Ausserdem notwendig für die Umschreibung: Theorie-Prüfung in den Fächern Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen. Der Prüfungsflug dauert gut 90 min nach JAR-FCL Vorschriften, d.h. es wird ein vollwertiger PPL-Prüfungsflug (Dreiecksflug) durchgeführt.

Voraussetzungen: Ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse II, Sprechfunkzeugnis BZF I/II, Anerkennung der ausländischen Lizenz.

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