Zum Führen von Luftahrzeugen bei Nacht wird die Nachtflugberechtigung vorausgesetzt. Im Rahmen der Zusatzausbildung sind folgende Schritte zu absolvieren:

- mind. 5 Flugstunden, darunter ein Überlandflug und

- mind. 5 Landungen, davon eine mit ausgeschaltetem Scheinwerfer.

Diese habe ich im Winter des Jahres 2004/2005 erfolgreich absolviert. Rundflüge bei Nacht bzw. in den Sonnenuntergang sind etwas ganz besonderes.

 
Video eines
Nachtfluges:
VFRNight (12,4 MB)